Bedeutung: Jemanden auf die Folter spannen – jemanden sehr lange warten lassen, zappeln lassen, jemandem eine gespannt erwartete Information vorenthalten Herkunft: Diese Redewendung stammt aus dem späten Mittelalter, wo das Zufügen von körperlichen Schmerzen ein gesetzlich festgelegter Bestandteil des Prozessverfahrens war und die Angeklagten zum Geständnis zwingen sollte.